Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen Jens Hartmann, Pixisstr. 7, 81679 München (nachfolgend: "Jens Hartmann") gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB)

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von Jens Hartmann erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Jens Hartmann mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend auch "Kunde" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Jens Hartmann ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Jens Hartmann auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

§ 2 Leistungen von Jens Hartmann / Mitwirkung des Kunden

(1) Jens Hartmann erbringt im B2B-Bereich Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich der Foto-und Videoproduktion. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Jens Hartmann dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks oder konkreten Erfolgs.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Jens Hartmann, bleibt der Vergütungsanspruch von Jens Hartmann unberührt.
(3) In Bezug auf die von Jens Hartmann zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Jens Hartmann in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) Jens Hartmann ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und anderen Dritten erbringen zu lassen.
(5) Drittanbieter wie Facebook, Instagram und LinkedIn sind jederzeit berechtigt, von Jens Hartmann für den Kunden geschaltete Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen auszusetzen / zu sperren. Jens Hartmann ist für ein solches Vorgehen von Drittanbietern gegenüber dem Kunden nicht verantwortlich. Der Vergütungsanspruch von Jens Hartmann gegenüber bleibt in diesen Fällen unberührt.
(6) Sofern für die Schaltung von Werbekampagnen durch Jens Hartmann Kosten gegenüber dem Drittanbieter anfallen, werden diese ausschließlich vom Kunden getragen. Eine Inkludierung in die Vergütung von Jens Hartmann gilt im Zweifel als nicht vereinbart.

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen Jens Hartmann und dem Kunden wird in Schrift- und Textform erfolgen.

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von Jens Hartmann angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von Jens Hartmann erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Jens Hartmann ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Jens Hartmann ist anders lautend. Eine von Jens Hartmann erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern bei fernmündlichen bzw. Onlinevertragsabschlüssen mit Jens Hartmann SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Jens Hartmann über die mündlich erteilte Einwilligung hinaus nach Vertragsschluss noch ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
(4) Jens Hartmann stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Jens Hartmann zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte werden ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Jens Hartmann beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei Jens Hartmann eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Jens Hartmann vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Jens Hartmann sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Jens Hartmann in Verzug, ist Jens Hartmann berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Jens Hartmann wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§ 7 Erfüllung

(1) Jens Hartmann wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Jens Hartmann ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass Jens Hartmann bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird Jens Hartmann innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Jens Hartmann gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Jens Hartmann unberührt.

§ 8 Verhalten und Rücksichtnahme

(1) Jens Hartmann und der Kunde geben Bewertungen (Sterne, Kommentare) übereinander innerhalb sozialer Medien (z.B. Google My Business) im gegenseitigen Einvernehmen ab. Auf erstes Anfordern entfernen die Parteien abgegebene Bewertungen und Kommentare übereinander dauerhaft. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertrags zwischen Jens Hartmann und dem Kunden.

§ 9 Schutzrechte Dritter

(1) Der Kunde gewährleistet, dass Jens Hartmann überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt Jens Hartmann insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§ 10 Nutzungsrechte

(1) Der Kunde erhält ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die von Jens Hartmann erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von Jens Hartmann für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Jens Hartmann nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an Jens Hartmann über.
(4) Eine Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse durch den Kunden an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§ 11 Haftung

(1) Jens Hartmann haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Jens Hartmann nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet Jens Hartmann nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§ 12 Widerrufsrecht

(1) In Bezug auf mit Jens Hartmann geschlossene Verträge gegenüber Unternehmern besteht kein Widerrufsrecht.

§ 13 Datenschutz und Datensicherheit

(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an Jens Hartmann die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Sofern Jens Hartmann für den Kunden Daten im Auftrag (Auftragsverarbeitung) verarbeiten soll, wird darüber eine separat zu vergütende Vereinbarung zwischen den Parteien getroffen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von Jens Hartmann maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von Jens Hartmann, derzeit München. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand in Bezug auf vertragliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und Jens Hartmann ist München.
(3) Vertragssprache ist deutsch.